Stand-Alone-Speicher mit FCA

Plauen NETZ wird für Speicher, die über einen ausschließlich ihnen dienenden Netzanschluss Strom aus dem öffentlichen Netz beziehen und einspeisen (Stand‑Alone‑Speicher) ein Flexible Connection Agreement (FCA)‑Produkt anbieten. Dieses gilt für Netzanschlüsse in Umspannung Hochspannung/Mittelspannung, bereits heute bei UW-Direktanschlüssen in Mittelspannung und perspektivisch auch im Mittelspannungsnetz. Wir befinden uns aktuell in der finalen Ausgestaltung, bevor das Produkt in die breite Umsetzung geht.
Ziel ist ein sicherer und gleichzeitig wirtschaftlich attraktiver Betrieb für große Speicheranlagen, auch in Regionen, in denen das Netz zeitweise ausgelastet ist.
Das FCA Grundprinzip:
Regelbasiertes Leistungsband in Abhängigkeit zu den lokalen Gegebenheiten:
Um Engpässe durch Batteriespeicher zu vermeiden, orientiert sich das zulässige Einspeise- und Bezugsverhalten des Speichers an der tatsächlichen regionalen Erzeugung von Wind- und/oder Photovoltaikanlagen.
Der Anlagenbetreiber muss zu jedem Zeitpunkt durch eigenständige Fahrplanerstellung die Einhaltung der erlaubten Betriebsbereiche gewährleisten. Anderenfalls kann die Anlage durch Plauen NETZ entschädigungsfrei abgeregelt werden.
Des Weiteren behält sich Plauen NETZ vor, die Anlage in Ausnahmesituationen zur Gewährleistung der Netz- und Systemsicherheit darüber hinaus einzuschränken.

Konkret bedeutet das:
Die Einspeiseleistung des Speichers wird eingeschränkt, wenn regionale Wind‑ und/oder Photovoltaikanlagen hohe Einspeisungen aufweisen. In solchen Situationen muss der Betreiber seine Einspeisung entsprechend reduzieren, um Netzengpässe zu vermeiden.
Umgekehrt wird der Strombezug des Speichers begrenzt, wenn nur sehr geringe Einspeisemengen aus Wind‑ und/oder Solarenergie verfügbar sind. In diesen Fällen muss der Betreiber den Speicherbezug im Fahrplan entsprechend anpassen.
Beide Einschränkungen erfolgen gleitend und vorausschauend, auf Basis der regionalen Erzeugungsprognosen.
Ausgestaltungsvarianten der Betriebsbereiche
Zur Gewährleistung der Netzstabilität sind verschiedene Ausgestaltungsvarianten der Betriebsbereiche möglich. Die Auswahl erfolgt dabei auf Basis netzplanerischer Grundsätze und unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Netzsituation:
Einspeisung:

In Variante 1 wird in Abhängigkeit von der PV- und Windleistung das Leistungsband der Einspeisung eingeschränkt, sobald die PV- und/oder Windreferenzanlage mehr als 50 % ihrer Nennleistung erreichen.

In Variante 2 wird in Abhängigkeit von der PV- und Windleistung das Leistungsband der Einspeisung eingeschränkt, sobald die PV- und/oder Windreferenzanlage mehr als 40 % ihrer Nennleistung erreichen.

In Variante 3 wird in Abhängigkeit von der PV- und Windleistung das Leistungsband der Einspeisung eingeschränkt, sobald die PV- und/oder Windreferenzanlage mehr als 30 % ihrer Nennleistung erreichen.
Bezug:

In Variante 1 wird in Abhängigkeit von der PV- und Windleistung das Leistungsband des Bezugs eingeschränkt, sobald die PV- und/oder Windreferenzanlage weniger als 10 % ihrer Nennleistung erreichen.

In Variante 2 wird in Abhängigkeit von der PV- und Windleistung das Leistungsband des Bezugs eingeschränkt, sobald die PV- und/oder Windreferenzanlage weniger als 20 % ihrer Nennleistung erreichen.

In Variante 3 wird in Abhängigkeit von der PV- und Windleistung das Leistungsband des Bezugs eingeschränkt, sobald die PV- und/oder Windreferenzanlage weniger als 30 % ihrer Nennleistung erreichen.
Bezugsfenster in der Nacht:
Unabhängig von der regionalen Erzeugungssituation wird dem Batteriespeicher zwischen 23:00 und 05:00 Uhr ein Bezugsfenster von mindestens 25 % PAV, B gewährt, da dieser Zeitraum dem typischen Niedriglastbereich entspricht.
Die konkreten Details für Ihren Anschlusspunkt werden im Rahmen der technischen Prüfung ermittelt und in der flexiblen Netzanschlussvereinbarung geregelt.
Häufig gestellte Fragen
Ab wann sind FCAs für Stand-Alone-Speicher verfügbar?
Die reguläre Umsetzung ist noch im Jahr 2026 vorgesehen.
Wie lange haben die FCA-Restriktionen für Stand-Alone-Speicher Gültigkeit?
FCA-Restriktionen für Batteriespeicher (Stand-Alone) werden dauerhaft festgelegt. Sie gelten für die gesamte Laufzeit des Netzanschlussverhältnisses, sofern keine technischen oder regulatorischen Änderungen eine Anpassung erforderlich machen.
Welche Blindleistungsvorgaben gelten für Stand-Alone-Speicher?
Die technische Ausführung zum Blindleistungsmanagement ist in den jeweiligen technischen Anschlussbedingungen (TAB) beschrieben. Zusätzlich gelten weitere Anforderungen an die Bereitstellung von Blindleistung in Einspeise- als auch Bezugsrichtung. Speicher müssen ihr vollständiges Blindleistungsvermögen nach Eintritt in den Bereich zwischen -20% und + 20 % Pmom/Pb,inst für mindestens 7 min. entsprechend der vorgesehenen U/Q-Fahrweise aufrechterhalten. Nach Ablauf dieses Zeitfensters darf die Reduktion der aktuell ausgetauschten Blindleistung maximal mit einem Gradienten von 2 % Q/Pb,inst pro Minute erfolgen. Weiterhin ist für einen ggf. vorhandenen Leistungsanteil des Speichers, der Primärregelleistung bereitstellt, dauerhaft STATCOM-Betrieb zu realisieren.
Welche Daten sind für die Wetterprognose bei Stand-Alone-Speicher heranzuziehen?
Für die Ermittlung des regelbasierten Leistungsbandes sind mindestens ein Windpark und/oder eine PV-Freiflächenanlage in regionaler Umgebung, um den Standort des Speichers zu berücksichtigen. Die konkret zu berücksichtigenden Standorte der Referenzanlagen definiert Plauen NETZ im Anschlussprozess und stellt Geodaten zu den Referenzanlagen zur Verfügung.
Hilfe & Kontakt
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte wählen Sie Ihr Anliegen.
schnell und einfach
Inhalte werden geladen...
Bitte haben Sie noch einen kleinen Augenblick Geduld.
Wichtige Dokumente
Inhalte werden geladen...
Bitte haben Sie noch einen kleinen Augenblick Geduld.


