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PV-Anlagen bis 30 kW

Energieversorgung zu einem Einfamilienhaus - Garten im Hintergrund_3

Ihre Anmeldung Schritt für Schritt

Erfahren Sie welche Schritte, Daten und Dokumente Sie brauchen.

Wichtig! Binden Sie von Anfang an ein Installationsunternehmen ein. Alle in Ihrer Nähe verfügbaren können Sie in unserer Installationsunternehmen- und Elektrofachkraft-Suche finden.

Hinweis für Planungsbüros: Sie übernehmen die Anmeldung für Ihren Kunden? Dann geben Sie sich im Antragsportal als abweichenden Ansprechpartner an. So erhalten Sie die notwendigen Unterlagen im Prozess.

Systemwechsel: Für Planungsbüros erklären wir die Umstellung von Online-ANA zu iConnect in diesem Video. Installationsunternehmen erhalten dazu mehr Informationen hier.

Anmeldung

Ihre Anlage melden Sie einfach online bei uns an. Danach erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zur Registrierung für unser mein.Hausanschlussportal (mHAP). Dort finden Sie Ihre Daten, wichtige Dokumente und können den Status Ihres Antrags verfolgen.

Hinweis zur Steuerung von EEG- und KWKG-Anlagen nach § 9 EEG 2023: Für die Ausstattung der Erzeugungsanlagen mit technischen Einrichtungen gemäß § 9 EEG bestehen für Erzeugungsanlagen mit Inbetriebsetzung ab 25.02.2025 bestimmte Anforderungen. Mehr Informationen dazu erhalten Sie hier.

Anschlusszusage

Nach unserer Überprüfung der Netzanschlussfähigkeit erhalten Sie Ihre Anschlusszusage im mein.Hausanschlussportal. Ihr Installationsunternehmen kann dann mit dem Bau beginnen und beantragt, wenn notwendig, den Zählerwechsel.

Zähler, Fertigmeldung und Inbetriebsetzung

Ihr Installationsunternehmen hat die Anlage fertiggestellt und bei Bedarf den neuen Zähler eingebaut? Das bestätigt es uns digital mit der sogenannten Fertigmeldung.

Hinweis: Bitte teilen Sie uns den Inbetriebnahmetermin für den Dauerbetrieb Ihrer Erzeugungsanlage rechtzeitig mit. Um Klärungsaufwand zu vermeiden, sollte dieser Termin bei allen Meldungen (MaStR und BAFA) gleichlautend angegeben werden. Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage ist bei Privilegierung nach dem EEG wichtig für vergütungsrelevante Fragen.
Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt die Übergabestelle als abgeschlossene elektrische Betriebsstätte entsprechend DIN VDE 0105-100.

Hinweis zur Steuerung von EEG-Anlagen nach § 9 EEG 2023

Marktstammdatenregister (MaStR)

Bitte melden Sie Ihre Anlage innerhalb eines Monats nach Fertigstellung durch den Installateur unter www.marktstammdatenregister.de bei der Bundesnetzagentur an. Wir stellen Ihnen dafür nach der Fertigmeldung im mein.Hausanschlussportal eine individuelle Ausfüllhilfe zur Verfügung.

Hinweis: Sie haben auch einen Speicher? Dann müssen Sie diesen auch im MaStR anmelden.

Einspeisevergütung

Ihre Einspeisevergütung erhalten Sie zeitnah, wenn von Ihnen alle notwendigen Informationen (z. B. Bankverbindung und die Registrierungsnummer aus dem Marktstammdatenregister) im mein.Hausanschlussportal eingetragen sind.

Informationen zur Abnahme, Abrechnung und Vergütung von Einspeisungen und Musterrechnungen finden Sie hier.

Kleine Checkliste

Diese Daten müssen Sie im Portal angeben.

Das brauchen Sie für die Anmeldung:

  • Kontaktdaten des Anlagenbetreibers und falls abweichend
  • Kontaktdaten des Anschlussnehmers (Anschlussinhaber)
  • Adressdaten des Anlagenstandorts
  • Anzahl und Leistung der geplanten PV-Module
  • Anzahl, Leistung und Typ der geplanten Wechselrichter

Das brauchen Sie (spätestens) nach der Fertigmeldung:

  • Bankverbindung (IBAN) für die Auszahlung der Einspeisevergütung
  • Registrierung Ihrer Anlage im Marktstammdatenregister
  • Steuernummer/ Umsatzsteuer-ID (gilt nicht für die Kleinunternehmerregelung). Als Anlagenbetreiber haben Sie die Wahl zwischen Regelbesteuerung und der Kleinunternehmerregelung. Bitte besprechen Sie mit Ihrem Steuerberater, welche Variante sich am besten für Sie eignet. Bitte denken Sie daran, Ihre Steuernummer im Falle der Regelbesteuerung anzugeben.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fristen muss ich bei der Anmeldung meiner PV-Anlage beachten?

Die Anmeldung beim Netzbetreiber sollte rund vier bis sechs Wochen vor Installationsbeginn erfolgen. Zusätzlich müssen Sie innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme Ihre PV-Anlage im Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren. Diese Frist ist Voraussetzung für die Zahlung Ihrer Einspeisevergütung.

Wer kann mir bei der Anmeldung meiner PV-Anlage helfen?

Wenden Sie sich an Ihr Installationsunternehmen oder ein Planungsbüro. Diese beraten Sie fachkundig und nehmen bei Bedarf auch die Anmeldung für Sie vor.

Hier finden Sie ein Installationsunternehmen in Ihrer Nähe.

Brauche ich einen neuen Zähler?

Zusammen mit Ihrem Installationsunternehmen prüfen wir, ob ein Zählerwechsel notwendig ist. Falls erforderlich kümmern wir uns um den Wechsel.

Wie sehe ich, wo mein Vorgang gerade liegt?

Bitte melden Sie sich dazu im mein.Hausanschlussportal an. Dort können Sie jederzeit den Status zu Ihrer Anfrage und zu Ihrem Zähler verfolgen.

Ab wann erhalte ich meine Einspeisevergütung?

Ihr Geld erhalten Sie, sobald uns alle erforderlichen Anmeldungen und Unterlagen vorliegen und diese in unserem System hinterlegt sind. Tipp: Prüfen Sie im mein.Hausanschlussportal, ob Sie alles erledigt haben.