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Meldepflicht bei Stromsteuerbefreiung

Drei unterschiedlich hohe Stapel aus Euromünzen auf Eurobanknoten - Nahaufnahme

Verringerung des Zahlungsanspruchs.

Stromsteuerbefreiung und EEG-Vergütung

Regelungen zum Zahlungsanspruch

Die Höhe der gesetzlichen Förderung (anzulegender Wert) verringert sich für Strom, der durch ein Netz durchgeleitet wird und der von der Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz befreit ist, um die Höhe der pro Kilowattstunde gewährten Stromsteuerbefreiung.

Zur Ermittlung der zulässigen Vergütungshöhe durch den Netzbetreiber ist es notwendig, dass der Anlagenbetreiber jährlich dazu Mitteilung macht.

Stromsteuerbefreiung und Zuschlagszahlung nach KWKG

Regelungen zur Zuschlagszahlung im Ausschreibungsverfahren

Die Höhe der Zuschlagszahlung als Ergebnis einer Ausschreibung verringert sich für Strom, der durch das Netz der allgemeinen Versorgung durchgeleitet wird und der von der Stromsteuer nach dem Stromsteuergesetz befreit ist, um die Höhe der pro Kilowattstunde gewährten Stromsteuerbefreiung.

Zur Ermittlung der zulässigen Zuschlagszahlung durch den Netzbetreiber ist es notwendig, dass der Anlagenbetreiber jährlich dazu Mitteilung macht.

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