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FCA – Flexible Netzanschlussvereinbarung

Zwei Männer im Büro vor einem Laptop, der eine deutet auf den Bildschirm - Bildmontage mit Grafiksymbolen

Seit 2025 erlaubt es der Gesetzgeber ausdrücklich, flexible Netzanschlussvereinbarungen nach §17 Abs. 2b EnWG bzw. § 8a EEG abzuschließen. Vor dem Hintergrund des starken Zubaus von erneuerbaren Energien, großen Batteriespeichern und neuen Verbrauchern nutzt Plauen NETZ dieses Instrument, um Netze besser auszulasten und mehr Kundinnen und Kunden einen Netzanschluss zu ermöglichen.

Ein FCA (Flexible Connection Agreement) ist eine Netzanschlussvereinbarung mit flexiblen Betriebsbedingungen. Sie erlaubt neuen Anlagen einen Anschluss, auch wenn nicht jederzeit volle Netzkapazität verfügbar ist. Statt eines klassischen Anschlusses mit fest vereinbarten, jederzeit gewährleisteten Netzkapazitäten werden beim FCA zeitliche oder betriebliche Bedingungen vereinbart, zu denen die Netzkapazitäten in Anspruch genommen werden können – technisch begründet, transparent und jederzeit einhaltbar. 

FCAs werden damit ein zentrales Werkzeug für einen zukunftsfähigen und effizienten Netzbetrieb bei Plauen NETZ: Sie tragen damit dazu bei, dass sowohl Erneuerbare Energien, Bezugskunden und Speicher optimal in unseren Netzgebieten eingebunden werden.

Ziel von FCAs: Anschluss in Netzen mit temporär verfügbaren Kapazitäten ermöglichen.

Grafik mit und ohne FCA_FCA Vorteil Direktanschluss
Beispiel-Darstellung

Möglichkeiten der Flexibilisierung

Mit dem FCA werden je nach Anwendungsfall konkrete Rahmenbedingungen für den Netzanschluss vereinbart. Die Restriktionen können sich auf die Einspeise- und/oder Bezugsseite beziehen. Welches Produkt für den konkreten Anwendungsfall in Frage kommt, wird im Rahmen der Netzanschlussprüfung durch Plauen NETZ bewertet.

Mögliche Arten der Leistungsbeschränkung:

Statisch-Präventive Flexibilisierung

Es gelten feste (und ggf. zeitabhängige) Leistungsobergrenzen in denen die Einspeisung und/oder der Bezug beschränkt ist - beispielsweise unterschiedlich je nach Tageszeit, Wochentag oder Jahreszeit. Diese Variante findet bei Plauen NETZ derzeit keine Anwendung.

Regelbasierte-Betriebsbedingte Flexibilisierung

Die Einspeise- oder Bezugsbeschränkungen werden von einer Kenngröße, beispielsweise die regionale prognostizierte PV- und/oder Windeinspeisung, abhängig gemacht. Ergänzend besteht eine korrigierende (kurative) Rückfallebene, über die der Netzbetreiber in Ausnahmesituationen kurzfristig eingreifen kann, um Netzengpässe zu vermeiden.

Dynamisch-Präventive Flexibilisierung

Es gelten zeitabhängige Grenzen, welche zyklisch mit geringem zeitlichem Vorlauf vom Netzbetreiber vorgegeben werden. Dieses Modell ermöglicht eine besonders flexible, datengetriebene und netzoptimierte Betriebsweise, da es sich kontinuierlich an die aktuelle Netzsituation anpasst. Gleichzeitig stellt es jedoch hohe Anforderungen an Prognosen, Automatisierung, IT-Schnittstellen und technische Steuerbarkeit der Anlagen, die noch erarbeitet werden müssen.

Diese Form ist unser Zielbild für die kommenden Jahre. 

 

Wir erweitern 2026 unser Produktportfolio, um Netzkunden auch bei vollen Netzen einen Anschluss zu ermöglichen.

Plauen NETZ entwickelt derzeit mehrere FCA basierte Anschlusslösungen für unterschiedliche Technologien und Anwendungsfälle.

Der Batteriespeicher (Stand-Alone) ist das erste FCA-Produkt von Plauen NETZ Wir befinden uns aktuell in der finalen Ausgestaltung, bevor das Produkt in die breite Umsetzung geht.

Auch FCAs können nicht jede Engpasssituation lösen: 

Keine Lösung bei dauerhaften Engpässen 

FCAs helfen nur bei zeitweisen Überlastungen. Bleibt ein Netzabschnitt dauerhaft voll, ist Netzausbau notwendig. 

Physische Infrastruktur bleibt begrenzt

Räume, Schaltfelder, schutztechnische Vorgaben und technische Kapazitäten können die Anzahl neuer Anschlüsse begrenzen – auch mit FCA.

Wohin entwickeln sich unsere FCA-Angebote?

Die Produktpalette rund um flexible Netzanschlüsse wird sich auch in den kommenden Jahren weiterentwickeln. Mit mehr Automatisierung, leistungsfähigen IT-Schnittstellen und einer immer feineren Steuerbarkeit der Anlagen können wir künftig deutlich dynamischer auf die tatsächliche Netzsituation reagieren.

Unser Ziel: Die Leistungsgrenzen eines Netzanschlusses situativ und auf die Netzauslastung bezogen zu steuern. Damit können wir Anlagen noch flexibler einbinden und Lastbänder für Betreiber bereitstellen, die sich am tatsächlichen Netzbedarf orientieren.

Das bedeutet:

Sie profitieren von größerer Flexibilität, mehr Anschlussmöglichkeiten und besseren Nutzungschancen Ihrer Anlage.

Auf diesem Weg schreiten wir Schritt für Schritt voran – immer mit zwei Leitgedanken:

  • Netzsicherheit steht an erster Stelle.
  • Kundinnen und Kunden sowie das Energiesystem sollen spürbar profitieren.

Langfristig entsteht so ein Netz, das nicht nur mehr Anschlussmöglichkeiten bietet, sondern auch intelligenter, effizienter und deutlich anpassungsfähiger wird.

Neben dem bereits entwickelten Produkt für Stand-Alone-Speicher werden wir weitere FCA-Produkte erarbeiten:

Überbauung von EEG mit BESS

Kombinationen aus Erzeugung und Speicheranbindung werden FCA-fähig entwickelt, um Bestandsanschlüsse effizienter zu nutzen.

Biogasanlagen

Neue Anlagen und Leistungserweiterungen sollen künftig per FCA anschließbar sein – für einen schnelleren Netzanschluss ohne umfassenden Netzausbau.

WEA-Park_mit_Freiflächen-PVA

Überbauungen mit PAV,E-Regelung

Die Anschlussleistung bestehender Wind- oder PV-Anlagen soll zukünftig auch für zugebaute Anlagen einer weiteren Technologie (Wind oder PV) nutzbar sein.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich bei der Anmeldung angeben, dass ich an einem FCA interessiert bin?

Eine entsprechende Angabe Ihrerseits ist nicht notwendig. Sollten wir im Rahmen der Netzanschlussprüfung Kapazitätsbegrenzungen in unserem Netz feststellen, werden wir Ihnen den Anschluss mit einem FCA anbieten.

Ich habe bereits einen Antrag auf Netzanschluss gestellt und bin an einem FCA interessiert. Was kann ich tun?

Eine entsprechende Angabe ihrerseits ist nicht notwendig. Sollten wir im Rahmen der Netzanschlussprüfung Kapazitätsbegrenzungen in unserem Netz feststellen, werden wir Ihnen den Anschluss mit einem FCA anbieten.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen FCA, wenn ein regulärer Anschlussvertrag nicht möglich ist?

Ein Anspruch auf die Erteilung eines FCA besteht nach § 17 Abs. 2b EnWG nicht. FCAs werden im Rahmen definierter Kriterien vergeben und werden bereitgestellt, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt und die dafür benötigten Kapazitäten verfügbar sind.

Ab wann sind FCAs für weitere Produkte verfügbar?

Wir arbeiten an der Ausweitung unseres FCA-Portfolios für Batteriespeicher (Co-Location), Begrenzungen für Biogasanlagen und Überbauungen von Erneuerbare Energien-Anlagen (EE-Anlagen). Wann genau die einzelnen Produkte zur Verfügung stehen werden, ist noch nicht absehbar.

Bestehen Ausgleichsansprüche nach Redispatch für die Einhaltung einer per FCA anschlussseitig begrenzten maximalen Einspeise- oder Bezugsleistung?

Nein.

An dem Netzanschluss müssen die vorgegebenen FCA-Einschränkungen jederzeit eingehalten werden. Der Anlagenbetreiber ist dafür verantwortlich, dass nicht mehr Strom in das Netz eingespeist oder entnommen wird.

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