Reservierung

Planungsreife entscheidet
Die Netzanschlussmöglichkeit einer bzw. mehrerer Erzeugungs-
und Speicheranlagen wird durch Plauen NETZ in der Regel im Rahmen einer
netztechnischen Stellungnahme (Anschlusspunktermittlung) geprüft. Erst ab einer
für das Vorhaben hinreichenden Planungsreife erfolgt eine Reservierung bzw.
Vorhaltung der erforderlichen Netzkapazität am ermittelten Netzanschlusspunkt.
Bei der Beurteilung der Planungsreife wird anhand der baurechtlichen
Genehmigungspflicht unterschieden in genehmigungspflichtige und nicht
genehmigungspflichtige Vorhaben.
Da sich das Reservierungsverfahren für Stand-Alone Speicher (Speicher, der über
einen ausschließlich ihm dienenden Netzanschluss Strom aus dem öffentlichen
Netz bezieht und in das öffentliche Netz einspeist) vom Verfahren für andere
Erzeugungsanlagen unterscheidet, finden Sie die jeweiligen Informationen zur
Planungsreife, Reservierungsdauer und Verlängerung der Reservierung auf
nachfolgenden Seiten:
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