Vergütung nach KWK-Gesetz

Für Ihren Strom aus KWK-Anlagen.
Die Vergütung der eingespeisten bzw. nicht eingespeisten Energiemengen erfolgt auf Grundlage des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Die Höhe der jeweiligen Vergütung ist insbesondere abhängig von:
- der Leistung der Erzeugungsanlage
- dem Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage
- der Modernisierung der Erzeugungsanlage
- dem Datum des Antrags und der Zulassung der Erzeugungsanlage (BAFA-Zulassung)
Die Vergütung der eingespeisten Energiemengen aus Erzeugungsanlagen nach dem KWKG erfolgt nach der von Plauen NETZ veröffentlichten Preisregelung für Einspeisungen nach KWK-Gesetz zuzüglich des KWK-Zuschlags nach dem KWKG.
Die Vergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:
- üblicher Preis für Baseload-Strom an der EEX in Leipzig (installierte Leistung bis 2 MW)
- üblicher Preis der Plauen NETZ oder Strompreis eines Dritten (installierte Leistung > 2 MW)
- KWK-Zuschlag nach § 7 KWKG
- Vergütung für vermiedene Netzentgelte der Plauen NETZ
Wichtiger Hinweis!
Für den reibungslosen Ablauf der Abrechnung benötigen wir rechtzeitig folgende Unterlagen:
- Erklärung zur Vergütungszahlung KWK (Angaben zur Abrechnung)
- Nachweise zur Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen
DOWNLOADS & LINKS
| Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
|---|---|---|---|
| Preisregelung für Einspeisungen nach KWKG | 581,0 kB | ||
| Anlage zur Preisregelung: Ermittlung der Normierungsfaktoren | 94,2 kB | ||
| Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG | Link | ||
| Erklärung zur Vergütungszahlung KWK | DOCX | 124,8 kB | |
| Preis für Baseload-Strom an der EEX | Link |
Hilfe & Kontakt
Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte wählen Sie Ihr Anliegen.
schnell und einfach
Inhalte werden geladen...
Bitte haben Sie noch einen kleinen Augenblick Geduld.
Wichtige Dokumente
Inhalte werden geladen...
Bitte haben Sie noch einen kleinen Augenblick Geduld.