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Wallbox, Wärmepumpe, Speicher und Klimaanlage

Ihre Anmeldung Schritt für Schritt
Denken Sie daran, für Ihre Anmeldung benötigen Sie ein eingetragenes Installationsunternehmen, dass Ihren Antrag annimmt und die Anlage anschließt. Den Fortschritt Ihres Antrags sehen Sie direkt in Ihrem mein.Hausanschlussportal (mHAP).
Tipp: Alternativ kann auch Ihr Installationsunternehmen die Anlage anmelden.
Anmeldung
Ihre Anlage melden Sie einfach online bei uns an. Ihr beauftragtes Installationsunternehmen vervollständigt Ihre Angaben. Danach erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Link zu unserem mein.Hausanschlussportal. Nach Ihrer Registrierung/Anmeldung in diesem Portal finden Sie dort Ihre Daten, wichtige Dokumente und können den Status Ihres Antrags verfolgen.
Bestellbestätigung
Direkt nach Ihrem Antrag erhalten Sie Ihre Antragszusammenfassung: Ihr Installationsunternehmen kann die Anlage anschließen und beantragt, wenn notwendig, den Zählerwechsel.
Zähler und Fertigmeldung
Ihr Installationsunternehmen hat die Anlage fertiggestellt? Das bestätigt es uns digital mit der sogenannten Fertigmeldung. Im Anschluss daran kann der Zähler (sofern erforderlich) eingebaut werden.
Marktstammdatenregister (MaStR)
Sie haben einen neuen Speicher installiert? Dann müssen Sie diesen innerhalb eines Monats nach Fertigstellung durch den Installateur unter www.marktstammdatenregister.de/MaStR bei der Bundesnetzagentur anmelden. Wir stellen Ihnen dafür im Kundenportal eine individuelle Ausfüllhilfe zur Verfügung.
Bitte beachten Sie folgende Punkte
- Alle diese Anlagen sind nach § 19 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung grundsätzlich anmeldepflichtig, da sie über einen längeren Zeitraum eine hohe Leistung beanspruchen.
- Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von mehr als 12 kW müssen zusätzlich durch den Netzbetreiber genehmigt werden.
- Beauftragen Sie ein eigetragenes Installationsunternehmen – es darf Ihre Anlage anmelden, anschließen und in Betrieb nehmen. Es prüft auch die Kapazität Ihres Hausanschlusses und beantragt eine Netzanschlussverstärkung, falls diese nicht ausreicht. Dies kann zu zusätzlichen Kosten führen.
- Steuerbare
Verbrauchseinrichtung nach §14a EnWG
Dies sind Speicher, Wärmepumpen, Klimaanlagen und Wallboxen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW. Sie müssen von uns als Netzbetreiber steuerbar sein, denn bei drohenden Überlastungen des Netzes reduzieren wir die Leistung solcher Anlagen: Ihre Anlage läuft dann kurzzeitig mit weniger Leistung. Als Verbraucher erhalten Sie dafür eine Netzentgeltreduzierung. Der reguläre Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.
Weitere Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen finden Sie hier.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich die Leistung meines Hausanschlusses erhöhen, wenn ich zusätzliche Wallboxen anschließe?
Bitte klären Sie Ihre individuelle Situation mit Ihrem Installationsunternehmen ab. Dieses prüft, ob der Anschluss verstärkt werden muss oder ob ein Lastmanagementsystem für Sie in Frage kommt.
Was ist ein Lastmanagementsystem?
Das Lastmanagementsystem begrenzt die Leistung an Ihrem Netzanschluss auf einen maximalen Wert. Einzelne Anlagen können priorisiert werden. Dadurch verhindert das Lastmanagementsystem eine Überlastung des Stromnetzes. Bitte lassen Sie sich dabei von Ihrem Installationsunternehmen beraten.
Was ist die Anmelde- oder Genehmigungspflicht bei Ladeeinrichtungen?
Für Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung bis einschließlich 12 kW besteht eine gesetzliche Anmeldepflicht. Ab einer Ladeleistung größer 12 kW besteht zusätzlich eine gesetzliche Genehmigungspflicht durch uns als Netzbetreiber.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus und möchte eine Ladeeinrichtung installieren. Was muss ich beachten?
Sie sind nicht Eigentümer des Hausanschlusses (Anschlussnehmer)? Dann wenden Sie sich an den Eigentümer, der die Anlage bei uns beantragen kann.


