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Vergütung nach KWK-Gesetz

Hochspannungsmast auf einer grünen Wiese mit Windrädern unter blauem Himmel mit weißen Wolken

Für Ihren Strom aus KWK-Anlagen.

Die Vergütung der eingespeisten bzw. nicht eingespeisten Energiemengen erfolgt auf Grundlage des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Die Höhe der jeweiligen Vergütung ist insbesondere abhängig von:

  • der Leistung der Erzeugungsanlage
  • dem Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage
  • der Modernisierung der Erzeugungsanlage
  • dem Datum des Antrags und der Zulassung der Erzeugungsanlage (BAFA-Zulassung)

Die Vergütung der eingespeisten Energiemengen aus Erzeugungsanlagen nach dem KWKG erfolgt nach der von Plauen NETZ veröffentlichten Preisregelung für Einspeisungen nach KWK-Gesetz zuzüglich des KWK-Zuschlags nach dem KWKG.

Die Vergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

Wichtiger Hinweis! 
Für den reibungslosen Ablauf der Abrechnung benötigen wir rechtzeitig folgende Unterlagen:

Sofern der Wunsch besteht einen Zuschlag nach KWK-Gesetz zu erhalten und den eingespeisten Strom nach § 4 Abs. 3 KWK-Gesetz an einen Dritten (Stromhändler) zu verkaufen, so ist zusätzlich die Anlage Stromverkauf an Dritte erforderlich. Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Fristen.