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Allgemeines

Wichtige gesetzliche Grundlagen.
Erneuerbare-Energien-Gesetz
Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023)
Ziel des EEG ist es, im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und den Beitrag Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung auf mindestens 80 Prozent im Jahr 2030 zu erhöhen.
Das EEG wird ergänzt durch die Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung – BiomassseV) sowie die Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von flüssiger Biomasse zur Stromerzeugung (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung - BioSt-NachV). Die BiomasseV beinhaltet wesentliche Bedingungen zu Einsatzstoffen, technischen Verfahren und Umweltanforderungen an Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Biomasse im Sinne des EEG. Durch die BioSt-NachV soll sichergestellt werden, dass flüssige Biomasse, die zur Stromerzeugung eingesetzt und nach dem EEG vergütet wird, bei der Herstellung, Lieferung und Verwendung verbindliche Nachhaltigkeitsstandards einhält.
Zahlen und Fakten zum EEG, die von uns entsprechend der bestehenden Veröffentlichungs- pflichten zusammengestellt wurden, finden Sie unter Zahlen & Fakten.
DOWNLOADS & LINKS
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz
Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz - KWKG)
Dieses Gesetz dient der Erhöhung der Nettostromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen auf 110 Terawattstunden bis zum Jahr 2020 sowie auf 120 Terawattstunden bis zum Jahr 2025 im Interesse der Energieeinsparung sowie des Umwelt- und Klimaschutzes.
Speziell durch den befristeten Schutz und die Modernisierung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) sowie den Ausbau der Stromerzeugung in kleinen KWK-Anlagen werden die Energieeinsparung, der Umweltschutz und das Erreichen der Klimaschutzziele der Bundesregierung gefördert.