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Vertragliche Grundlagen

Musterdokumente zur Netznutzung.
Die Nutzung unseres Netzes ist über einen der folgenden Verträge zu regeln:
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Lieferantenrahmenvertrag
Im Lieferantenrahmenvertrag wird zwischen dem Stromlieferanten und Plauen NETZ die Kundenzuordnung sowie die Bereitstellung und die Nutzung unseres Verteilernetzes geregelt. Hier finden Sie als Lieferant/Händler dazu nähere Informationen.
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Netznutzungsvertrag
Im Netznutzungsvertrag werden die Bereitstellung und Nutzung unseres Verteilernetzes einschließlich aller vorgelagerten Netzebenen zur Entnahme elektrischer Energie geregelt.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 20.12.2017, Az.: BK6-17-168, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) für die Netznutzung zur Entnahme von Elektrizität festgelegt, den die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtend ab dem 01.04.2018 anzubieten haben.
Für den Netzzugang steht folgender Netznutzungsvertrag nebst Anlagen zur Verfügung, der dem BNetzA-Mustervertrag in der Fassung vom 20.12.2017 (konsolidiert am 26.02.2018) entspricht.
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Vorschau Beschreibung Format Größe BNetzA-Netznutzungsvertrag für Letztverbraucher PDF 141,0 kB BNetzA-Netznutzungsvertrag (Änderungsmodus 20.12.2017) PDF 129,9 kB BNetzA-Netznutzungsvertrag (Änderungsmodus 26.02.2018) PDF 141,3 kB Kontaktdatenblatt Plauen NETZ/Netznutzer XLS 746,5 kB Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) PDF 578,3 kB Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular PDF 238,0 kB LINK
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Netzreserveleistung
Möchten Sie für Ihre Erzeugungsanlage die Vorhaltung und Inanspruchnahme von Netzreserveleistung mit uns vereinbaren, dann können Sie dies ergänzend zur Netznutzung, neben dem BNetzA-Mustervertrag, tun. Nähere Informationen zur Inanspruchnahme der Netzreserveleistung finden Sie hier.
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Vorschau Beschreibung Format Größe Vertragsergänzung zum Netznutzungsvertrag zur Bereitstellung einer Netzreserve PDF 374,4 kB Übersicht Erzeugungsanlagen an den elektrischen Anlagen des Netznutzers PDF 209,2 kB Vordruck zur Sofortmeldung der Inanspruchnahme von Reservenetzkapazität XLS 298,5 kB
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Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen
Der Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) ist nicht Vertragsgegenstand des BNetzA-Netznutzungsvertrages. Dafür ist ein separates Vertragsverhältnis erforderlich. In unserer Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber haben wir dazu allgemeine Bedingungen zum Messstellenbetrieb (AB-MSB) veröffentlicht. Sobald an Ihrer Entnahmestelle/Marktlokation eine mME oder ein iMS eingebaut wird, gelten für deren Messstellenbetrieb ‑ insbesondere zu Fragen der Abrechnung - die AB-MSB.
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Vorschau Beschreibung Format Größe Allgemeine Bedingungen zum Messstellenbetrieb (AB-MSB) PDF 374,7 kB