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Redispatch 2.0

Hochspannungsmast auf einer grünen Wiese mit Windrädern unter blauem Himmel mit weißen Wolken

Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Redispatch 2.0.

Aktueller Hinweis - Wechsel volatiler und nicht volatiler steuerbarer Ressourcen (SR) in das Planwertmodell

Die BDEW-Anwendungshilfe „Wechsel in das Planwertmodell zum Redispatch 2.0“ beschreibt die wichtigen Schritte und Fristen für den Wechsel steuerbarer Ressourcen in das Planwertmodell. In diesem Dokument wird darauf hingewiesen, dass der Wechsel von steuerbaren Ressourcen ins Planwertmodell voraussetzt, dass die Übergangslösung gemäß BNetzA-Mitteilungen Nr. 8 und 9 zum Redispatch 2.0 beendet wurde.  

Wir befinden uns noch in der Übergangslösung gemäß BNetzA-Mitteilungen Nr. 8 und 9 zum Redispatch 2.0. Somit können in unserem Netz befindliche steuerbare Ressourcen noch nicht ins Planwertmodell wechseln.

Aktueller Hinweis - Plauen NETZ folgt der Übergangslösung Redispatch 2.0 zum
1. Oktober 2021

Bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für den Redispatch ist es bei Anlagen- und Netzbetreibern gleichermaßen zu Verzögerungen gekommen, so dass die Implementierung der Vorgaben noch nicht vollumfänglich bis zum 1. Oktober 2021 abgeschlossen sein wird.

Besonders betroffen ist der bilanzielle Ausgleich zwischen den Prozessbeteiligten. Um daraus resultierenden Risiken zu begegnen, hat der BDEW in Abstimmung mit der BNetzA eine branchenweite Übergangslösung für die Bilanzkreisbewirtschaftung erarbeitet, die einen gesicherten Einstieg in das neue Redispatchregime zum 1. Oktober 2021 ermöglichen soll. Diese Übergangslösung stellt ausdrücklich keine vom Gesetz abweichende Vorgabe dar, sondern nur eine vorweggenommene Verständigung zwischen den Unternehmen über die Ermittlung des bilanziellen Ausgleichs. Die gesetzlichen Anforderungen des Redispatch 2.0 bleiben erhalten.

Diese Übergangslösung für den Redispatch 2.0 werden wir ab dem 1. Oktober 2021 anwenden.

Gemäß der Mitteilung Nr. 8 zum Redispatch 2.0 der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 04.02.2022 haben wir unsere „Betriebsbereitschaft“ im Sinne der BDEW-Übergangslösung hergestellt. Wir sind in der Lage, die in der Festlegung vom 06.11.2020 (BK6-20-059) beschriebenen Kommunikationsprozesse im Einklang mit allen geltenden Vorschriften weitestgehend fehlerfrei durchzuführen. Zum Nachweis der Betriebsbereitschaft führen wir derzeit operative Tests zum Redispatch-Abruf unter Einbeziehung aller Schnittstellen durch.

Zur Beendigung der Übergangslösung werden wir die Einsatzverantwortlichen, Lieferanten und alle betroffenen Netzbetreiber mindestens vier Wochen vor Beginn der Umsetzung der Zielprozesse des bilanziellen Ausgleichs informieren.

Was ist Redispatch 2.0?

In der Vergangenheit wurden durch Redispatch nur Überlastungen während der Stromübertragung im Höchstspannungsnetz der Übertragungsnetzbetreiber vermieden und somit die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems gewährleistet.

Seit dem 1. Oktober 2021 gelten nun die Regelungen zum erweiterten Redispatch-Prozess (Redispatch 2.0), die von allen Marktpartnern, wie z. B. Anlagenbetreibern, Direktvermarktern oder Netzbetreibern, umzusetzen sind.

Die Gesetzesänderung stellt auch in den Bereichen Marktprozesse, Kommunikation, Datenbedarfe und -austausch neue Herausforderungen dar. Es sind auch Verteilnetzbetreiber betroffen, die bisher das Einspeisemanagement nicht als Instrument genutzt haben. Zur Vermeidung von Netzengpässen werden alle Erzeugungsanlagen ab 100 Kilowatt (kW) und nachrangig auch alle steuerbaren Erzeugungsanlagen kleiner gleich 100 kW in Redispatch-Maßnahmen einbezogen. Dazu gehören dann neben Erneuerbare-Energien-Anlagen (EE-Anlagen) auch Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) sowie Speicheranlagen und konventionelle Erzeugungsanlagen.

Plauen NETZ hat die Herausforderungen zum Aufbau völlig neuer Prozesse für die Behandlung von Netzengpässen angenommen. Die wichtige Rolle der Verteilnetzbetreiber im Gesamtsystem und im Rahmen der Energiewende wird damit unterstrichen.

Sie haben noch Fragen?

Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt.

Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail. Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage immer den EEG-Anlagenschlüssel der Anlage/n an.

E-Mail:                   RD2.0-Info@plauen-netz.de