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Finanzieller Ausgleich

Taschenrechner und Kugelschreiber auf Eurobanknoten unterschiedlicher Werte - Nahaufnahme

Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um den finanziellen Ausgleich einer Redispatch-Maßnahme.

Sofern Anlagenbetreiber aufgrund von Maßnahmen nach § 13a Absatz 1 EnWG (Redispatch-Maßnahmen) Strom nicht einspeisen konnten, ist der Netzbetreiber, in dessen Netz die Ursache für die Notwendigkeit der Maßnahmen lag, im gesetzlichen Umfang zum finanziellen Ausgleich verpflichtet (vgl. § 13a Absatz 2 EnWG).

Geändert hat sich gegenüber der bisherigen Härtefallentschädigung insbesondere die Abwicklung. Für die Ermittlung der Ausfallarbeit als Grundlage für die Abrechnung des finanziellen Ausgleichs sind einheitliche Prozesse im Rahmen der Marktkommunikation mit neu definierten Rollen, wie dem Betreiber der Technischen Ressource (BTR), einzuhalten.

Wie wird der finanzielle Ausgleich ermittelt?

Hauptbestandteil des finanziellen Ausgleich ist der Ersatz der Ausfallarbeit, also des Stroms, der allein aufgrund der Redispatch-Maßnahme nicht eingespeist werden konnte.

Zur Ermittlung des finanziellen Ausgleichs von EEG-Anlagen werden die entgangenen Einnahmen je nach Vermarktungsform für die Ausfallarbeit aller Viertelstunden der Redispatch-Maßnahme addiert, die angefallenen zusätzlichen Aufwendungen hinzuaddiert und die ersparten Aufwendungen abgezogen. Dies entspricht der bisherigen Verfahrensweise im Einspeisemanagement.

Für die anderen Erzeugungsanlagen kann der finanzielle Ausgleich folgende Bestandteile umfassen: Erzeugungsauslagen, anteiliger Werteverbrauch, Opportunitäten und Auslagen der Betriebsbereitschaft. Details dazu regelt der BDEW-Branchenleitfaden „Vergütung von Redispatch-Maßnahmen“.

Wie ermittelt sich die Ausfallarbeit?

Die Ausfallarbeit ist die Differenz zwischen der theoretischen Einspeisung und dem Wert der Leistungslimitierung.

Wie die Ausfallarbeit ermittelt wird, hängt von dem Bilanzierungsmodell der Steuerbaren Ressource (SR) und der gewählten Abrechnungsvariante der ihr zugeordneten Stromerzeugungsanlage (Technische Ressource – TR) ab, die uns Ihr Einsatzverantwortlicher (EIV) im Rahmen der Stammdatenmeldung über RAIDA übermittelt hat.

Nach einer Redispatch-Maßnahme ermitteln und stimmen Ihr Betreiber der technischen Ressource (BTR) und wir als Ihr Anschlussnetzbetreiber (ANB) die abrechnungsrelevante Ausfallarbeit über die Marktkommunikation gemäß den Anlagen 1 und 2 der Festlegung der Bundesnetzagentur BK6-20-059 im Rahmen des EDIFACT-Formats und der definierten Fristen ab.

  • Sofern als Bilanzierungsmodell das Prognosemodell zugeordnet ist, ermittelt der ANB die abrechnungsrelevante Ausfallarbeit und übermittelt sie im Erstaufschlag dem BTR zur Abstimmung.
  • Im Planwertmodell erfolgt die Ermittlung der abrechnungsrelevanten Ausfallarbeit durch den BTR und wird dem ANB zur Abstimmung übermittelt.

Bitte beachten Sie:
Wenn im Prognosemodell keine Einigung über die abrechnungsrelevante Ausfallarbeit innerhalb der definierten Frist zwischen Betreiber der Technischen Ressource (BTR) und uns als Anschlussnetzbetreiber (ANB) erfolgt ist, wird die von uns ermittelte Ausfallarbeit für die Ermittlung und Abrechnung des finanziellen Ausgleichs herangezogen und ausgezahlt. Gleiches gilt für das Planwertmodell, wenn der Fahrplananteil der TR am Fahrplan der Steuerbaren Ressource (SR) vorliegt.

Welche Abrechnungsvarianten gibt es?

Das Abrechnungsmodell beschreibt die Methode, mit der im Fall einer Redispatch-Maßnahme die Ausfallarbeit ermittelt wird.

  • Die Pauschal-Abrechnung basiert dabei je nach Energieträger auf der Fortschreibung der letzten vollständig gemessenen Leistungsmittelwerte der Anlage vor der Maßnahme für den Zeitraum der Redispatch-Maßnahme.
  • In der Spitzabrechnung wird die Ausfallarbeit auf Basis von anlagenscharfen Wetterdaten dynamisch je Viertelstunde ermittelt.
  • Im Redispatch 2.0 besteht zudem die Möglichkeit eine vereinfachte Spitzabrechnung („Spitz Light“) zu nutzen, falls keine eigene Messung der Wetterdaten an der Erzeugungsanlage vorhanden ist. Die Wetterdaten in diesem Verfahren werden dabei nicht direkt an der Erzeugungsanlage gemessen, sondern stammen von Dritten (bspw. Wetterdienstleister oder dem Netzbetreiber).

Die Information, woher die Wetterdaten bei der vereinfachten Spitzabrechnung kommen, kann nicht über die Marktkommunikation ausgetauscht werden. Daher brauchen wir von Ihnen die Erklärung mit dem hier bereitgestellten Formular, sofern ihre Anlage eine Windenergie- oder Photovoltaikanlage ist und Sie sich für das Abrechnungsmodell „vereinfachte Spitzabrechnung“ entschieden haben. 

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Vorschau Beschreibung Format Größe

Anlagen mit wetterabhängiger Erzeugung (Wind, Photovoltaik)

BilanzierungsmodellPlanwertmodell1Prognosemodell
Abrechnungsvarianten Pauschal
 vereinfachte Spitzabrechnung
(Spitz light)
vereinfache Spitzabrechnung
(Spitz light)
 SpitzabrechnungSpitzabrechnung

Das Planwertmodell ist in unserem Netzgebiet momentan noch nicht umsetzbar. Anlagen, die Planungsdaten gemäß SO GL übermitteln und die über die Übertragungsnetzbetreiber zur Umsetzung von Redispatch-Maßnahmen angewiesen werden, müssen und können gemäß Datenlieferverpflichtung der BK6-20-059 ins Planwertmodell.

Anlagen mit wetterunabhängiger Erzeugung (Biomasse, KWK u. Ä.)

BilanzierungsmodellPlanwertmodell2Prognosemodell
AbrechnungsvariantenSpitzabrechnung             Pauschal3                          

2 Das Planwertmodell ist in unserem Netzgebiet momentan noch nicht umsetzbar. Anlagen, die Planungsdaten gemäß SO GL übermitteln und die über die Übertragungsnetzbetreiber zur Umsetzung von Redispatch-Maßnahmen angewiesen werden, müssen und können gemäß Datenlieferverpflichtung der BK6-20-059 ins Planwertmodell.

Für Steuerbare Ressourcen (SR) mit wetterunabhängiger Erzeugung, die Planungsdaten im Prognosemodell liefern, darf übergangsweise auch hier die Spitzabrechnung Anwendung finden.

Da wir uns als Anschlussnetzbetreiber noch in der Übergangslösung gemäß BNetzA-Mitteilungen Nr. 8 und Nr. 9 zum Redispatch 2.0 befinden, ist das Planwertmodell in unserem Netzgebiet nicht möglich. Jedoch können weiterhin gemäß der BDEW-Anwendungshilfe „Umsetzungsfragenkatalog zum Redispatch 2.0“, Umsetzungsfrage „Redispatch_011“ freiwillig Planungsdaten im Prognosemodell gemeldet werden.

Zahlung des finanziellen Ausgleichs durch ein automatisiertes Gutschriftenverfahren

Nach der Einigung über die abrechnungsrelevante Ausfallarbeit und der Ermittlung der Höhe des finanziellen Ausgleichs erfolgt die Auszahlung durch uns als Anschlussnetzbetreiber (ANB). Wir erstellen Ihnen eine Gutschrift an Ihr Vertragskonto, wie Sie es von der monatlichen Einspeiseabrechnung kennen.

Was sind entgangene Einnahmen bei EEG-Anlagen mit Einspeisevergütung?

Für EEG-Anlagen, die der Veräußerungsform Einspeisevergütung zugeordnet sind, geht es um die Einspeisevergütung nach § 21 i. V. m. § 19 EEG, auch soweit die Zahlung beispielsweise durch Bonus-Ansprüche erhöht oder durch andere Bestimmungen verringert ist (z.B. nach den §§ 51 ff. EEG bei verringerten Zahlungsansprüchen aufgrund von Pflichtverstößen, negativen Preisen etc.).

Was sind entgangene Einnahmen bei EEG-Anlagen in der Direktvermarktung mit Marktprämie?

Erfolgt die Veräußerung des erzeugten Stroms im Wege der Direktvermarktung mit Marktprämie, ist als entgangene Einnahme nur die Marktprämie (MP) anzusetzen, da die Verkaufserlöse unabhängig von der Maßnahme erzielt werden können und somit nicht „entgehen“.

Was sind entgangene Einnahmen bei EEG-Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung?

Bei sonstiger Direktvermarktung fällt keine Marktprämie an. Sofern der Anlagenbetreiber jedoch ohne Redispatch-Maßnahme einen Anspruch auf vermiedene Netzentgelte hat, sind diese als entgangene Einnahme zu entschädigen.

Was können ersparte oder zusätzliche Aufwendungen sein?

Als ersparte Aufwendungen sind alle Aufwendungen des Anlagenbetreibers zu verstehen, die aufgrund der Redispatch-Maßnahme an seiner Anlage nicht anfallen.

Zusätzliche Aufwendungen stellen Aufwendungen des Anlagenbetreibers dar, die aufgrund der Maßnahme an seiner Anlage zusätzlich notwendig wurden und ohne die Maßnahme nicht angefallen wären.

Sind Ihnen zusätzliche Aufwendungen aufgrund einer Redispatch-Maßnahme entstanden oder haben Sie dadurch etwas eingespart? Bitte übergeben Sie uns mit Hilfe der bereitgestellten Vorlage Ihre zusätzlichen und/oder ersparten Aufwendungen. Vergessen Sie dabei nicht die entsprechenden Nachweise.

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Vorschau Beschreibung Format Größe
Vorlage zur Übermittlung zusätzlicher/ersparter Aufwendungen XLSX 47,0 kB

Sie haben noch Fragen?

Dann treten Sie gern mit uns in Kontakt.

E-Mail:                   RD2.0-Info@plauen-netz.de