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Vertragliche Grundlagen

Musterdokumente zum Lieferantenrahmenvertrag.
Die Lieferantenrahmenverträge regeln für den Netzzugang insbesondere die Bilanzkreiszuordnung aller gemäß der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) bestätigten Stromentnahmen bzw. -einspeisungen des Stromlieferanten im Verteilernetz der Plauen NETZ, die Abrechnung der Netznutzung sowie der Jahresmengendifferenzen der Standardlastprofilkunden, den Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern sowie die Messung und Datenbereitstellung durch Plauen NETZ.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21.12.2020, Az.: BK6-20-160, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) für die Netznutzung zur Entnahme von Elektrizität festgelegt, den die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtend ab dem 01.04.2022 anzubieten haben.
Lieferantenrahmenvertrag und Ergänzungen (Strombezug)
Für den Netzzugang ab 01.04.2022 steht folgender Lieferantenrahmenvertrag nebst Anlagen zur Verfügung, der dem
BNetzA-Mustervertrag in der Fassung vom 21.12.2020 entspricht.
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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BNetzA-Netznutzungsvertrag für Lieferanten vom 21.12.2020 | 209,6 kB | ||
Kontaktdatenblatt Plauen NETZ/Netznutzer | XLSX | 25,3 kB | |
Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) | 291,3 kB | ||
Sperrauftrag | 370,3 kB | ||
Zuordnungsvereinbarung | 112,8 kB |
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Die Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung haben wir in der Preisliste zu den Ergänzenden Bedingungen der Plauen NETZ zur Niederspannungsanschlussverordnung bzw. in der Preisliste für Mittelspannung veröffentlicht.
Die regelmäßig im Netzgebiet der Plauen NETZ zur Anwendung kommenden Standardlastprofile haben wir hier veröffentlicht.
Lieferantenrahmenvertrag für Stromeinspeisungen
Der BNetzA-Mustervertrag enthält keine
Regelungen für die Nutzung des Verteilernetzes zur Einspeisung von
Elektrizität. Für den Netzzugang im Rahmen der Aufnahme von Elektrizität aus
Stromerzeugungsanlagen durch den Lieferanten steht folgender
Lieferantenrahmenvertrag nebst Anlagen zur Verfügung.
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Lieferantenrahmenvertrag zur Aufnahme von Elektrizität aus Erzeugungsanlagen durch den Lieferanten | 80,4 kB | ||
Anlage 1 - Ansprechpartner und Kontaktdaten | XLSX | 25,3 kB | |
Anlage 2 - Erklärung zur Abtretung der Vergütungszahlung bei Direktvermarktung gemäß § 20 EEG | 58,1 kB | ||
Anlage 3 - Erklärung zur Fernsteuerbarkeit nach §§ 20, 10b, 52 EEG | 98,0 kB | ||
Anlage 4 - Zuordnungsvereinbarung | 122,9 kB |
Messstellenvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG
Zum Messstellenbetrieb mit modernen
Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) bietet Plauen NETZ den Muster-Messstellenvertrag an, der vom Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und dem Verband kommunaler Unternehmen e. V.
(VKU) veröffentlicht wurde. Der Vertrag wird als Anlage zum
Lieferantenrahmenvertrag (Strombezug) geschlossen.
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Vorschau | Beschreibung | Format | Größe |
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Messstellenvertrag für iMS und mME (zwischen Lieferant und grundzuständigen Messstellenbetreiber) | 163,8 kB | ||
Kontaktdatenblatt Lieferant/ Messstellenbetreiber (Anlage b) | XLSX | 25,3 kB | |
Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI) (Anlage c) | 291,3 kB | ||
Formblatt nach § 54 MsBG (Anlage d) | 213,7 kB |