Zum Hauptinhalt springen
Plauen NETZ Logo

Sie verwenden einen veralteten Browser. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser.

Vertragliche Grundlagen

Hände mit Kugelschreiber unterzeichnen einen Vertrag

Musterdokumente zum Lieferantenrahmenvertrag.

Die Lieferantenrahmenverträge regeln für den Netzzugang insbesondere die Bilanzkreiszuordnung aller gemäß der Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität (GPKE) bestätigten Stromentnahmen bzw. -einspeisungen des Stromlieferanten im Verteilernetz der Plauen NETZ, die Abrechnung der Netznutzung sowie der Jahresmengendifferenzen der Standardlastprofilkunden, den Datenaustausch zwischen den Vertragspartnern sowie die Messung und Datenbereitstellung durch Plauen NETZ.

Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit Beschluss vom 21.12.2020, Az.: BK6-20-160, einen Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) für die Netznutzung zur Entnahme von Elektrizität festgelegt, den die Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen verpflichtend ab dem 01.04.2022  anzubieten haben.

Lieferantenrahmenvertrag und Ergänzungen (Strombezug)

Für den Netzzugang ab 01.04.2022 steht folgender Lieferantenrahmenvertrag nebst Anlagen zur Verfügung, der dem BNetzA-Mustervertrag in der Fassung vom 21.12.2020 entspricht.
   

Die Kosten für die Unterbrechung und Wiederherstellung der Anschlussnutzung haben wir in der Preisliste zu den Ergänzenden Bedingungen der Plauen NETZ zur Niederspannungsanschlussverordnung bzw. in der Preisliste für Mittelspannung veröffentlicht.  

Die regelmäßig im Netzgebiet der Plauen NETZ zur Anwendung kommenden Standardlastprofile haben wir hier veröffentlicht.

Lieferantenrahmenvertrag für Stromeinspeisungen

Der BNetzA-Mustervertrag enthält keine Regelungen für die Nutzung des Verteilernetzes zur Einspeisung von Elektrizität. Für den Netzzugang im Rahmen der Aufnahme von Elektrizität aus Stromerzeugungsanlagen durch den Lieferanten steht folgender Lieferantenrahmenvertrag nebst Anlagen zur Verfügung.
    

Messstellenvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MsbG

Zum Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMS) bietet Plauen NETZ den Muster-Messstellenvertrag an, der vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) und dem Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) veröffentlicht wurde. Der Vertrag wird als Anlage zum Lieferantenrahmenvertrag (Strombezug) geschlossen.