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Mehr- und Mindermengen

Portables Eingabegerät und Smartphone, auf dem das MITNETZ STROM-Logo zu sehen ist, im Innern eines Fahrzeugs

Nach § 9 Abs. 3 Satz 1 des Netznutzungsvertrages (Strom) (BK6-17-168) vom 20.12.2017 erfolgt die Abrechnung der Mehr-/ Mindermengen durch den Netzbetreiber in Anwendung des Leitfadens „Prozesse zur Ermittlung und Abrechnung von Mehr-/Mindermengen Strom und Gas“ in jeweils geltender Fassung. 

Sie erhalten somit die Abrechnung der Mehr-/Mindermengen lieferstellenscharf im EDIFACT-Format INVOIC. 

Die Preise für die Mehr- und Mindermengen finden Sie auf der Internetseite des BDEW für Strom. 

Die Plauen NETZ geht bis auf weiteres davon aus, dass die Mehr-/Mindermengen Strom steuerlich als „sonstige Leistung“ angesehen werden und damit nicht dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegen.