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Vergütung nach KWK-Gesetz

Drei unterschiedlich hohe Stapel aus Euromünzen auf Eurobanknoten - Nahaufnahme

Für Ihren Strom aus KWK-Anlagen.

Die Vergütung der eingespeisten bzw. nicht eingespeisten Energiemengen erfolgt auf Grundlage des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG). Die Höhe der jeweiligen Vergütung ist insbesondere abhängig von:

  • der Leistung der Erzeugungsanlage
  • dem Inbetriebnahmedatum der Erzeugungsanlage
  • der Modernisierung der Erzeugungsanlage
  • dem Datum des Antrags und der Zulassung der Erzeugungsanlage (BAFA-Zulassung)

Die Vergütung der eingespeisten Energiemengen aus Erzeugungsanlagen nach dem KWKG erfolgt nach der von Plauen NETZ veröffentlichten Preisregelung für Einspeisungen nach KWK-Gesetz zuzüglich des KWK-Zuschlags nach dem KWKG.

Die Vergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

Wichtiger Hinweis! 
Für den reibungslosen Ablauf der Abrechnung benötigen wir rechtzeitig folgende Unterlagen: