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Mieterstrom/Gebäudestrom

Luftaufnahme von Solarkraftwerk mit blauen Photovoltaik-Paneele n. Rand des Daches des Mehrfamilienhauses

Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eines der zentralen Anliegen bei der erfolgreichen Umsetzung der Energiewende. Damit auch Mieterinnen und Mieter Teil der Energiewende werden können, gibt es inzwischen verschiedene Stromversorgungsmodelle in der Wohnungswirtschaft. Mieter- und Gebäudestrommodelle zielen darauf ab, lokal erzeugten Strom auch vor Ort zu nutzen. Das klassische Mieterstrommodell existiert schon seit vielen Jahren. Relativ neu dagegen ist die Möglichkeit eines „virtuellen Summenzählers“ beim Mieterstrommodell. Und mit dem Solarpaket I der Bundesregierung kam als völlig neues Modell die sogenannte „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“ hinzu.  

 

Hier ein Überblick über die verschiedenen Modelle:

Tabelle Kundenanlagen_2026-01

Wichtige Information

 Die aktuelle Rechtslage sorgt für Unsicherheit bei der Einordnung von Kundenanlagen, Mieterstrom und Quartierslösungen. Hintergrund ist der BGH-Beschluss EnVR 83/20 in Verbindung mit der Vorabentscheidung des EuGH (Az. C-293/23). Laut BGH und EuGH gelten Leitungsinfrastrukturen, die der Weiterleitung und dem Verkauf von Energie an Dritte dienen, nicht mehr als Kundenanlagen (§ 3 Nr. 65 EnWG), sondern als regulierte Verteilernetze. Damit sind alle Pflichten eines Netzbetreibers zu erfüllen.

 Die Entscheidungsgründe zeigen, dass der Anwendungsbereich der Kundenanlage in Deutschland erheblich eingeschränkt wird und eine Anpassung durch den Gesetzgeber erforderlich ist.

 Nach unserer Auffassung ist eine Kundenanlage aktuell nur dann zulässig, wenn sich die Energieanlage (inkl. mögliche Erzeugungsanlage) innerhalb eines Gebäudes und dessen Nebenanlage auf demselben Grundstück befindet.