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Schritt für Schritt zum Baustromanschluss

Baustromverteiler

mit einem Baustromverteilerschrank

(1) Die von Ihnen beauftragte Elektrofachkraft meldet spätestens 8 Wochen vor Baubeginn die Errichtung eines Baustromanschlusses bei uns an. Außerdem teilt diese uns mit, ob Sie den Baustromzähler von uns geliefert haben möchten. Eine Entscheidung für uns, spart Ihnen Zeit und Aufwand. Wir garantieren innovative und sichere Technik, der Sie vertrauen können. 

(2) Wir klären die Anschlussmöglichkeit und senden Ihnen die Vereinbarung zum befristeten Anschluss zu. 

Die Kosten für den Baustromanschluss in einen Baustromverteilerschrank betragen:

An- und Abklemmen des vom Anschlussnehmer bereitgestellten auf bis zu 12 Monate befristeten Anschlusses (Baustromverteiler) am von MITNETZ STROM benannten Anschlusspunkt - inkl. Messeinrichtung Netto € Brutto €
bis 100 A 84,03 100,00
größer 100 A bis 250 A 273,11 325,00

Die gerundeten Bruttopreise enthalten die gesetzlich festgelegte Umsatzsteuer von
derzeit 19%. 

(3) Nun müssen Sie wieder aktiv werden. Erteilen Sie uns den kostenpflichtigen Auftrag für das An- und Abklemmen Ihres Baustromanschlusses sowie für die Montage und Demontage des Zählers. Dafür senden Sie uns die Vereinbarung zum befristeten Anschluss zurück.  

(4) Nach Ihrer Auftragserteilung wird Ihr Baustromanschluss hergestellt. Das heißt, der Baustromverteilerschrank wird bei Ihnen vor Ort an unser Netz angeschlossen und der Baustromzähler eingebaut.   

(5) In den Tagen danach erhalten Sie von uns eine Rechnung über die in der Vereinbarung angegebenen Kosten. 

(6) Der Baustromanschluss bleibt nur für die Dauer Ihrer Baumaßnahme bestehen – maximal 12 Monate.  

(7) Wenn Sie den Baustromanschluss nicht mehr benötigen, ist dieser durch Ihre beauftragte Elektrofachkraft bei uns abzumelden. Wir trennen dann Ihren Baustromanschluss wieder von unserem Netz und bauen den Baustromzähler aus.